mybird - Recht

29.09.2011

AGB-Klauseln können wettbewerbswidrig sein


So auich in einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu entscheiden hatte (Beschluss vom 27. Juli 2011, Az.: 6 W 55/11).

Dabei nahm das Gericht an, dass folgende Klausel unwirksam ist:

"Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang."

Nach Ansicht des Gerichts ist diese Klausel zu unbestimmt, da für den Kunden überhaupt nicht ersichtlich sei, wann ein Regelfall im Sinne dieser Regelung vorliegt oder gar im Gegenzug ein Ausnahmefall.


Dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass Regelungen in AGB einer ständigen Überprüfung bedürfen.

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