mybird - Recht
21.07.2011
Nutzung von Marken als Keywords zur Werbung über Suchmaschinen unter bestimmten Umständen zulässig
So der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus Anfang 2011 (Urteil vom 13. Januar 2011, Az.: I ZR 125/07).
Es war ja lange Zeit umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen sich ein Unternehmer die geschützten Marken von Mitbewerbern oder Produkten zu nutzen kann, um damit Werbung in Internetsuchmaschinen zu schalten.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist dies zuläsig, wenn
- Sie die als KeyWord gebuchte Marke nicht im Text des angezeigten AdWords aufnehmen und
- wenn Sie die Internet-Domain Ihrer Onlineplattform im Rahmen der Darstellung des AdWords unterhalb des Werbetextes aufnehmen.
Rolf Albrecht
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