mybird - Recht
09.09.2011
Keine Haftung für Links auf illegale Downloadangebote
Das Landgericht Köln hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 31. August 2011, noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass ein Internet-Service-Provider nicht dafür haftet, dass Internetnutzer über die zur Verfügung gestellten technischen Zugänge Internetseite aufrufen können, auf den Links zu urheberrechtsverletzenden Angeboten erreichbar sind.
Das Gericht verneinte die Ansicht der klagenden Musikindustrie, dass hier eine Haftung als Störer vorliegt.
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