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mybird - Recht

27.10.2011

„Persönlichkeitsrecht im Internet“ Faber, RA, FA und LL.M."


Kommt es im Internet zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechtes, so stellt sich die Frage nach dem zuständigen Gericht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt jedenfalls für Europa hierzu entschieden.

Interessant ist das am 25.10.2011 ergangene Urteil besonders wegen der Frage nach einem Schadensersatz. Bislang konnte nur an dem Gerichtstand, an welchem der Herausgeber einer Publikation seinen Sitz hatte Schadensersatz für den im gesamten EU-Gebiet entstandenen Schaden geltend gemacht werden.

Dies hat der EuGH noch für die Betroffenen vereinfacht. Eine solche Klage auf einen gesamten Schadensersatz für das EU-Gebiet ist danach an dem Ort möglich, an welchem das mutmaßliche Opfer den Mittelpunkt seiner Interessen hat, was oftmals dessen Wohnsitz sein wird.

EuGH, Urteil vom 25.10.2011 C-509/09 und C-161/10

Sascha Faber, LL.M. (Medienrecht)

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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